AGB

1. Allgemeines

1.1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Thurcom Produkte und Dienstleistungen der Technischen Betriebe Wil (TBW), soweit für eine bestimmte Dienstleistung oder für bestimmte Kundengruppen keine abweichende Regelung besteht.

1.2. Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss

Damit die Thurcom Dienstleistungen genutzt werden können, müssen das Gebäude, bzw. die Wohnung mit einem für den Bezug der Dienstleistungen geeigneten Kommunikationsanschluss erschlossen sein. Die Nutzung des Anschlusses muss bei den TBW, bzw. beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet sein und die Nutzungsgebühr muss bezahlt werden. Eine natürliche Person kann nur Kunde werden, wenn sie mindestens 18 Jahre alt und vertragsfähig ist. Zur Überprüfung der Identität sowie des Alters können die TBW jederzeit einen Identitätsnachweis verlangen.

1.3. Aufschaltgebühren

Für die Aufschaltung einer Dienstleistung verrechnet die TBW grundsätzlich eine Aktivierungsgebühr von CHF 95.- auf der ersten Rechnung. Bei bestimmten Dienstleistungen kann die Höhe der Aufschaltgebühr abweichen. Dies wird auf den entsprechenden Vertragsunterlagen festgelegt.

2. Leistungen der TBW

Über den Umfang der einzelnen Dienstleistungen (Dienste und Zusatzdienste) der TBW, geben die aktuellen Broschüren und die Webseiten der TBW (www.tb-wil.ch) / Thurcom (www.thurcom.ch) Auskunft. Die TBW können zur Leistungserbringung Dritte beiziehen. Es besteht kein Anspruch der Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung der Infrastruktur oder auf die Gestaltung sowie Beibehaltung von darüber zugänglichen Dienstleistungen. Die TBW sind jederzeit dazu berechtigt das Erbringen einer Dienstleistung entschädigungslos einzustellen.

2.1. Unterhalt und Störungsbehebung

Die TBW besorgen den Unterhalt ihrer Infrastruktur. Sie beheben Störungen, welche in ihrem Einflussbereich liegen, während den Öffnungszeiten innert angemessener Frist. Werden die TBW wegen Störungen in Anspruch genommen, deren Ursache nicht in ihrer Infrastruktur liegen, werden die entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Die TBW übernehmen keine Kosten für die Störungsbehebung durch Dritte, welche der Kunde selbst in Auftrag gegeben hat. Diese Kosten werden dem Kunden entweder direkt vom Dritten in Rechnung gestellt oder durch die TBW weiterverrechnet. Die TBW sind berechtigt den Betrieb einer Dienstleistung zwecks Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien, usw. vorübergehend entschädigungslos zu unterbrechen oder einzuschränken. Dauert ein durch die TBW verschuldeter Unterbruch länger als 24 Stunden, hat der Kunde Anrecht auf eine anteilsmässige Vergütung der Abogebühren für die betroffenen Dienstleistungen.

2.2. Verfügbarkeit

Die TBW bieten eine hohe Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen an. Sie können jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruch- und störungsfreies Funktionieren ihrer Infrastruktur und Dienstleistungen geben und schliessen jegliche daraus entstehende
Haftung aus. Die TBW treffen Vorkehrungen, ihr Netz vor Eingriffen Dritter zu schützen. Sie können jedoch keine Gewähr bieten, dass:

  • die Netzinfrastruktur vor unerlaubten Zugriffen oder
    unerlaubtem Abhören vollumfänglich geschützt ist
  •  SPAM, schädliche Software, Phishing-Angriffe, usw. die
    Infrastruktur (z.B. Endgeräte, PC, usw.) des Kunden nicht
    beschädigen oder ihn nicht anderweitig schädigt.

Die TBW sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die mit dem Kommunikationsnetz verbundenen Geräte auf Sicherheitsmängel zu prüfen, Filter einzusetzen und weitere Massnahmen zu ergreifen um die Infrastruktur der TBW, der Kunden und von Dritten zu Schützen oder den Inhalt zu bestimmten Inhalten einzuschränken.

2.3. Leihgeräte

Die TBW stellen für bestimmte Dienstleistungen Leihgeräte zur Verfügung, welche während der gesamten Bezugsdauer im Eigentum der TBW verbleiben. Der Kunde verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang und sendet die Geräte nach Ende des Dienstleistungsbezuges auf eigene Kosten und unbeschädigt, innerhalb der von den TBW gesetzten Frist zurück. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, schuldet er den TBW die anfallenden Wiederbeschaffungskosten bis zu einem Wert von CHF 250.- pro Leihgerät. Die Versicherung der Leihgeräte liegt in der Verantwortung des Kunden, welcher für Verlust oder Beschädigung durch z.B. Diebstahl, Wasser, Feuer, Blitzschlag oder unsachgemässen Gebrauch haftet. Bei einem Ausfall eines Leihgerätes
erhält der Kunde innert nützlicher Frist einen gleichwertigen Ersatz. Es besteht kein Anspruch auf eine Rückvergütung oder Anrechnung von Abonnements-Gebühren für den Zeitraum des Ausfalles. Die Verwendung der Leihgeräte hat bestimmungsgemäss zu erfolgen. Untersagt ist namentlich das Öffnen des Gehäuses, der Eingriff durch den Kunden selbst oder Dritte, sowie optische Anpassungen. Die Leihgeräte müssen mit den damit vorgegebenen Stromnetzteilen betrieben werden.

3. Dauer und Kündigung

3.1. Allgemeines

Das Vertragsverhältnis beginnt grundsätzlich mit der Anmeldung einer Dienstleistung, spätestens aber ab Zustellung des Installationspaketes oder durch tatsächliche Leistungserbringung. Der Vertrag ist unbefristet. Eine Kündigung des Vertrages ist möglich, sobald bei keiner Dienstleistung eine Mindestbezugs- oder Verlängerungsdauer mehr besteht. Kündigungen sind grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Bezieht ein Kunde mehrere Thurcom-Dienstleistungen, muss in der Kündigung angegeben werden, welche Dienstleistung gekündigt werden soll. Soweit nicht anders vereinbart kann der Vertrag oder einzelne Dienstleistungen mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende gekündigt werden.

3.2. Mindestbezugsdauer / Verlängerung

Die Mindestbezugsdauer für ein neu abonniertes Produkt beträgt 12 Monate. Beim Wechsel auf ein anderes Produkt wird die Mindestbezugsdauer für alle abonnierten Produkte um 12 Monate verlängert. Der Wechsel zu einem günstigeren Produkt ist während einer laufenden Mindestbezugsdauer nicht möglich. Bei bestimmten Dienstleistungen kann die Mindestbezugsdauer abweichen. Dies wird auf den entsprechenden Vertragsunterlagen festgelegt. Gewähren die TBW dem Kunden bei bestimmten Produkten Gratismonate, dann erweitert sich die Mindestvertragsdauer um diesen Zeitraum.

3.3. Vorzeitige Kündigung

Kündigt der Kunde eine Dienstleistung vor Ablauf der Mindestbezugsoder Verlängerungsdauer oder kündigen die TBW eine Dienstleistung ausserordentlich infolge eines vertragswidrigen Gebrauchs der Dienstleistung durch den Kunden oder aufgrund eines Zahlungsverzuges, schuldet er der TBW die Restlaufgebühren bis zum Ablauf der Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer. Allfällige Rabatte oder Gutschriften, welche mit der Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer in Verbindung stehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

3.4. Übertragung

Die Übertragung eines Vertrages oder von Rechten oder Pflichten aus einem Vertrag, bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung. Die TBW sind berechtigt, Parteiwechsel auch mündlich zu akzeptieren. Die TBW können den vorliegenden Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus, ohne Zustimmung des Kunden an ihre Partner übertragen. Weiter sind die TBW berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden Verträge oder Forderungen daraus zu Inkassozwecken an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.

4. Leistungen des Kunden

4.1. Zugangsdaten

Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, PIN Codes, usw. sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen. Der Kunde haftet vollumfänglich für Schäden, welche durch Überlassung oder Diebstahl seiner Zugangsdaten entstehen.

4.2. Rechts- und Vertragskonforme Nutzung

Die Dienstleistungen sind bei Privatkunden ausschliesslich für den üblichen Privatkundengebrauch und bei Geschäftskunden ausschliesslich für den üblichen Geschäftskundenbereich bestimmt. Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der
Dienstleistungen verantwortlich. Als rechts- bzw. vertragswidrig gelten namentlich:

  • Versenden von unlauterer Massenwerbung (SPAM)
  • Belästigen oder beunruhigen von Dritten
  • Behinderung Dritter an der Nutzung von Kommunikationsdiensten
  • Unerlaubtes Eindringen in Netze Dritter
  • Ausspionieren anderer Internetbenutzer oder von deren Daten sowie betrügerische Angriffe (Phishing)
  • Schädigen oder gefährden der Kommunikationsinfrastruktur oder der Geräte Dritter
  • Übermittlung oder zugänglich machen von rechtswidrigen InhaltenBestehen Anzeichen einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung, ist der Kunde verpflichtet, den TBW Auskunft über die Nutzung zu geben.

4.3. Missbräuche

Weicht die Nutzung einer Dienstleistung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung, können die TBW den Kunden zur rechtsund vertragskonformen Nutzung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadensersatz und die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss oder Bestellung.

4.4. Verantwortung für den Inhalt

Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Sprache und Daten in jeglicher Form) verantwortlich, den er durch die TBW übermitteln oder bearbeiten lässt oder den er allenfalls Dritten zugänglich macht. Die TBW übernehmen keine Verantwortung für Inhalte, welche der Kunde über das Kommunikationsnetz der TBW empfängt.

4.5. Verantwortung für die Nutzung der Dienstleistungen

Der Kunde ist für jede Benutzung der Dienstleistungen, auch wenn er sie Drittpersonen ermöglicht, verantwortlich.

4.6. Einrichtungen beim Kunden / Endgeräte

Der Kunde erstellt, unterhält und entfernt (bei Bezugsende) rechtzeitig und auf seine Kosten die notwendige Infrastruktur (Geräte, Hardware, Software, usw.) sofern diese nicht Bestandteil, der durch die TBW oder durch deren Partner unterhaltenen
Hausinstallation ist. Die Nutzung der Dienstleistungen setzt den Einsatz geeigneter, z.T. durch die TBW vorbestimmte Geräte voraus. Der Kunde ist für die Anschaffung, Einrichtung, Funktionstüchtigkeit und Rechtskonformität seiner Infrastruktur selbst verantwortlich. Die TBW gewähren keinen Investitionsschutz.

4.7. Schutzmassnahmen

Der Kunde schützt seine Infrastruktur und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte. Er ergreift, entsprechend dem Stand der Technik, Massnahmen, um zu verhindern, dass seine Infrastruktur für die Verbreitung von rechtswidrigen oder anderen schädlichen Inhalten, missbraucht wird. Schädigt oder gefährdet ein Gerät des Kunden eine Dienstleistung, einen Dritten oder die Anlagen der TBW oder verwendet er nicht zugelassene Geräte, können die TBW ohne Vorankündigung und entschädigungslos ihre Leistungserbringung einschränken oder unterbrechen und gegebenenfalls Schadensersatz fordern.

4.8. Jugendschutz

Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Massnahmen für den Jugendschutz zu treffen, sofern er die Dienstleistungen Minderjährigen zugänglich macht.

4.9. Änderung des Wohnsitzes

Im Falle eines Umzuges des Kunden können die TBW nicht gewährleisten, dass die Dienstleistungen am neuen Ort rechtzeitig zum Umzugstermin oder im gleichen Umfang, bzw. weiterhin angeboten werden können. Ein Wegzug aus dem Versorgungsgebiet entbindet den Kunden nicht von vertraglichen Verpflichtungen, namentlich der Einhaltung von Mindestbezugsdauern, Kündigungsfristen sowie Zahlungsverpflichtungen. Eine Umzugsmeldung muss mindestens 30 Tage vor dem Umzug bei den TBW eintreffen.

5. Rechnung

5.1. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Die TBW erstellen die Rechnung aufgrund ihrer Aufzeichnungen. Diese gelten auch dann als korrekt, wenn der Kunde Einwände gegen die Rechnung erhebt, die technischen Abklärungen der TBW aber keine Anhaltspunkte für Fehler ergeben. Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Ist kein solches angegeben, gilt als Fälligkeitsdatum das Rechnungsdatum plus 30 Tage. Der Kunde kann innert 20 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als genehmigt. Mit Beendigung des Vertrages werden alle ausstehenden Beträge, d.h. auch Restlaufgebühren bis zum Ablauf einer Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer, fällig. Der Kunde kann Forderungen der TBW nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen.

5.2. Zahlungspflicht / Sperren

Die Zahlungspflicht beginnt in der Regel mit der Einschaltung der Dienstleistungen. Auch während einer allfälligen Sperre einer Dienstleistung, werden dem Kunden die vertraglich geschuldeten Beträge in Rechnung gestellt. Für das durch den Kunden verschuldete Sperren und Entsperren, erheben die TBW eine Gebühr von je CHF 50.-.

5.3. Zahlungsverzug

Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch Einwände erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug und die TBW können, soweit gesetzlich zulässig, die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen und weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen sowie den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die den TBW durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde den TBW einen Verzugszins von 5% und eine Mahngebühr von CHF 20.- pro Mahnung.

5.4. Zahlungssicherheit

Haben die TBW Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich möglicherweise das Inkasso von Forderungen, können die TBW auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit (Depot) verlangen. Leistet der Kunde diese nicht, können die TBW die gleichen Massnahmen wie beim Zahlungsverzug anwenden. Die TBW können alle Forderungen mit den geleisteten Sicherheiten verrechnen. Die Höhe der Sicherheitsleistung (Depot) beträgt mindestens CHF 200.- und richtet sich grundsätzlich nach den Kosten der abonnierten Produkte. Die Sicherheitsleistung (Depot) verbleibt für 2 Jahre zinsfrei auf einem Konto der TBW und wird danach in Form einer Gutschrift auf künftigen Monatsrechnungen ausgezahlt. Eine Barauszahlung oder Überweisung findet nur bei einer Kündigung der Dienstleistung vor Ablauf der 2 Jahre statt, sofern alle Ausstände beglichen wurden.

6. Haftung der TBW

6.1. Allgemeines

Bei Vertragsverletzungen haften die TBW für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweisen, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die TBW ersetzt jedoch Sach- und Vermögensschäden je Schadensereignis bis zum Gegenwert der während des letzten Vertragsjahres bezogenen Leistungen, höchstens aber CHF 10‘000.-. Die Haftung der TBW für Folgeschäden, entgangener Gewinn, Datenverluste, Schäden infolge Downloads ist, soweit gesetzlich zulässig, in jedem Fall ausgeschlossen.

6.2. Höhere Gewalt

Die TBW haften nicht, wenn die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt eingeschränkt oder unterbrochen wird. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall und Auftreten schädlicher Software (z.B. Virenbefall).

6.3. Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter

Verwendet der Kunde die TBW Dienstleistungen für den Bezug von Leistungen Dritter, sind die TBW, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht Vertragspartnerin. Die TBW übernehmen keine Haftung oder Gewährleistung für bestellte oder bezogene Waren oder Dienstleistungen, auch dann nicht, wenn sie das Inkasso für Drittforderungen durchführen.

6.4. Datenschutz

Beim Umgang mit Kundendaten halten sich die TBW an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzgesetz. Die TBW erheben, speichern und bearbeiten nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.

Der Kunde willigt ein, dass die TBW:

  • im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des
    Vertrages Auskünfte über ihn einholen, bzw. Daten betreffend
    seinem Zahlungsverhalten weitergeben können
  • seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben dürfen.
  • Seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten dürfen, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und dass seine Daten zu den gleichen Zwecken durch die Partner der TBW bearbeitet werden können.
  • Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen. Wird eine Dienstleistung der TBW gemeinsam mit Dritten erbracht oder bezieht der Kunde Leistungen Dritter über das Netz der TBW, so können die TBW Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Wird eine Dienstleistung der TBW gemeinsam mit Dritten erbracht oder bezieht der Kunde Leistungen Dritter über das Netz der TBW, so können die TBW Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

7. Spezielle Bedingungen zum Internetanschluss

Die “Speziellen Bedingungen zum Internetanschluss” gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Thurcom Dienstleistungen (“AGB”). Im Falle von Widersprüchen gehen sie den AGB Artikeln 1. bis 6. vor.

7.1. Internet Geschwindigkeiten

Bei den angegebenen Internet-Geschwindigkeiten handelt es sich um Maximalwerte, deren Erreichbarkeit von den TBW nicht garantiert werden können. Insbesondere zu Stosszeiten kann es Einbussen beim Erreichen der Maximalwerte geben.

7.2. Internet Nutzung „fair use“

Der Kunde sichert den TBW zu, den Internetanschluss nur im üblichen Masse zu verwenden und insbesondere auf das dauerhafte Auslasten der Internetleitung über einen längeren Zeitraum zu verzichten, sowie das „fair use“ Prinzip zu beachten. Die TBW behalten es sich vor, den Internetanschluss des Kunden vorübergehend einzuschränken, sollten durch einen übermässigen Gebrauch andere Kunden beeinträchtigt werden.

7.3. Adressierungselemente

Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung eines bestimmten Adressierungselements (z.B. IP Adressen, E-MailAdressen, usw.). Die TBW stellen sie dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung. Sie gehen nicht in das Eigentum des Kunden über und
können somit weder verkauft, verpfändet, vererbt, oder auf andere Weise an Dritte übertragen werden. Die TBW können sie entschädigungslos zurücknehmen oder ändern, wenn behördliche, betriebliche oder technische Gründe dies erfordern. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses fallen die Adressierungselemente entschädigungslos an die TBW zurück und können wieder anderen Kunden zugeteilt werden.

8. Spezielle Bedingungen zum Telefonanschluss (Festnetz)

Die “Speziellen Bedingungen zum Telefonanschluss (Festnetz)” gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Thurcom Dienstleistungen (“AGB”). Im Falle von Widersprüchen gehen sie den AGB Artikeln 1. bis 6. vor.

8.1. Einsatzbereich und Betrieb

Der Telefonanschluss ist für den üblichen Privat- oder geschäftlichen Gebrauch vorgesehen. Bei einem Ausfall des Endgerätes sowie bei einem Strom- oder Verbindungsunterbruch, steht der Telefonanschluss nicht zur Verfügung. Die TBW empfehlen, den Telefonanschluss nicht für sicherheitskritische Anwendungen (z.B. TeleAlarm, Alarmierungssysteme, automatisierte MobilisierungsAufgebote, Notfalltelefone, usw.) zu verwenden. Die Anwendung

8.2. Standorterkennung und Notrufleitweglenkung

Der Kunde ist verpflichtet das für die Telefonie zuständige Endgerät an der vom Kunden mitgeteilten Adresse zu verwenden, um die Standorterkennung und Notrufleitweglenkung zu ermöglichen. Verwendet der Kunde das Endgerät an einem anderen Standort,
kann die korrekte Erreichbarkeit der zuständigen Notrufstelle nicht gewährleistet werden. Die TBW schliessen jegliche Haftung für Schäden aus, welche durch eine vom Kunden verursachte fehlerhafte Standorterkennung oder Leitweglenkung, entstehen.

8.3. Mehrwertnummern

Anrufe auf Mehrwertnummern (z.B. 090x) sind zu Beginn des Dienstleistungsbezuges gesperrt. Der Kunde kann die Sperre jederzeit selbständig im persönlichen Kundenbereich (MyLogin) aufheben. Auf die Kosten für die Nutzung von Mehrwertnummern haben die
TBW keinen Einfluss. Sie werden vom Anbieter der entsprechenden Nummern definiert und dem Kunden durch die TBW in Rechnung gestellt.

8.4. Verbindungsnachweis

Auf einen detaillierten Verbindungsnachweis mit den jeweils aufgelaufenen Kosten kann der Kunde ausschliesslich über den Kundenbereich (MyLogin) zugreifen. Auf der gedruckten Rechnung werden aus ökologischen Gründen nur die Totalkosten aufgeführt.

8.5. Starker Anstieg der Benutzungsgebühren

Steigen die Benutzungsgebühren des Kunden stark an, sind die TBW berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Bei Verdacht auf Missbrauch können die TBW die Dienstleistung vorübergehend sperren.

8.6. Rufnummern

Die TBW gewähren keinen Anspruch auf die Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten Rufnummer. Die TBW stellen sie dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung und sie geht nicht in das Eigentum des Kunden über. Die Rufnummer kann somit nicht verkauft, verpfändet, vererbt oder auf andere Weise an Dritte übertragen werden. Die TBW können eine Rufnummer entschädigungslos zurücknehmen oder ändern, wenn behördliche, betriebliche oder technische Gründe dies erfordern. Unter Vorbehalt einer Rufnummerportierung, fällt die Rufnummer bei Beendigung der Dienstleistung an die TBW zurück und kann nach einer angemessenen Sperrfrist wieder anderen Kunden zugeteilt werden.

8.7. Gratisminuten

Ist das monatliche Guthaben an Gratisminuten aufgebraucht, werden ab diesem Zeitpunkt die Gesprächsgebühren gemäss Tarifliste auf www.thurcom.ch verrechnet. Falls die Gratisminuten nicht aufgebraucht werden, verfallen sie. Eine Rückvergütung oder Übertragung auf den Folgemonat ist ausgeschlossen.

8.8. Callfilter und Sperrliste

Die TBW betreiben einen Callfilter, welcher Anrufe von bekannten Callcentern automatisch abweist. Diese Funktion ist bei allen Kunden, bei welchen diese Funktion Bestandteil der abonnierten Dienstleistung ist, standardmässig aktiviert. Sie kann im MyLogin jederzeit deaktiviert werden. Es besteht keine Gewährleistung darauf, dass sämtliche unerwünschten Anrufe abgewiesen werden können. Ebenso kann es vorkommen, dass auch gewünschte Anrufe blockiert werden. Für daraus entstehende Schäden lehnen die TBW jegliche Haftung ab.

Die Sperrliste kann durch den Kunden selber zusammengestellt werden. Nach Möglichkeit werden Anrufer, welche sich in der vom Kunden erstellten Sperrliste befinden, automatisch abgewiesen. Aus technischen Gründen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass trotzdem Anrufer durchgestellt werden, welche sich auf der Sperrliste befinden.

9. Spezielle Bedingungen zu Mobile

Die “Speziellen Bedingungen zu Mobile” gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Thurcom Dienstleistungen (“AGB”). Im Falle von Widersprüchen gehen sie den AGB Artikeln 1. bis 6. vor.

9.1. Netzabdeckung / Verfügbarkeit

Die von den TBW angegebene Netzabdeckung ist unverbindlich. Die durchgehende und flächendeckende Verfügbarkeit der Dienstleistungen im In- und Ausland kann nicht garantiert werden. Lücken in der Funkversorgung sind auch in den als versorgt bezeichneten Gebieten und insbesondere in Gebäuden möglich. Anrufe im Ausland sind möglich, soweit die TBW oder ihre Mobilfunkpartner mit ausländischen Mobilfunkanbietern einen Roaming-Vertrag unterhalten. Die Funkversorgung im Ausland ist abhängig vom Netz des Roamingpartners und dessen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Hinsichtlich des Datenverkehrs über das Mobilfunknetz garantieren die TBW keine Mindestverfügbarkeit. Die angegebenen Netzbandbreiten und Übertragungsgeschwindigkeiten sind Maximalwerte unter optimalen Bedingungen. Die tatsächliche Geschwindigkeit ist namentlich abhängig vom Standort, der Anzahl Nutzer in der Mobilfunkzelle und vom Endgerät.

9.2. SIM-Karten

Der Kunde hat PIN- und PUK-Codes und allfällige weitere zugeteilte Sicherheitscodes sorgfältig und getrennt von Endgeräten bzw. der SIM-Karte aufzubewahren und Dritten nicht bekannt zu geben. Im Weiteren wird empfohlen, PIN-Codes zu aktivieren und in regelmässigen Abständen zu ändern. Einen Diebstahl der SIM-Karte hat der Kunde unverzüglich den TBW mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Benutzungsgebühren bis zur Sperrung des Anschlusses. Ersatz-SIM-Karten oder der Wechsel zu einem anderen Kartenformat
sind grundsätzlich kostenpflichtig. Falls technisch oder betrieblich erforderlich, sind die TBW berechtigt, die SIM-Karte jederzeit auszutauschen. Temporäre SIM-Karten werden nach erfolgter Portierung der Rufnummer deaktiviert.

9.3. Tarife und Verrechnung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Dienstleistungsbenützung von den TBW veröffentlichten Preise und Konditionen. Bei der Abrechnung berücksichtigt werden nur Leistungen, für die Abrechnungsdaten vorliegen. Forderungen betreffend nachträglich gelieferte Daten, wie
z. B. für Roaming, können auf den nächsten Rechnungen abgerechnet werden.

9.4. Verbindungsnachweis

Auf einen detaillierten Verbindungsnachweis mit den jeweils aufgelaufenen Kosten kann der Kunde ausschliesslich über den Kundenbereich (MyLogin) zugreifen. Auf der gedruckten Rechnung werden aus ökologischen Gründen nur die Totalkosten aufgeführt.

9.5 Nutzung “fair use”

Der Kunde sichert den TBW zu, die Dienstleistung nur im üblichen Masse zu verwenden und insbesondere auf das dauerhafte Auslasten der über einen längeren Zeitraum zu verzichten, sowie das „fair use“ Prinzip zu beachten.
Die TBW behalten es sich vor, die Dienstleistung vorübergehend einzuschränken.

9.6. Starker Anstieg der Benutzungsgebühren

Steigen die Benutzungsgebühren des Kunden stark an, sind die TBW berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Bei Verdacht auf Missbrauch können die TBW die Dienstleistung vorübergehend sperren.

9.7. Mobiltelefone

Grundsätzlich kann dem Kunden mit dem Abschluss eines Mobilfunk Dienstleistungsvertrags ein Mobilfunkgerät inklusive Zubehöres verkauft werden. Im Fall eines Gerätedefekts können Kunden auf den von den TBW verkauften Geräten aller Marken die  Herstellergarantie in Anspruch nehmen. Der Garantieanspruch richtet sich im konkreten Fall nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Für Apple Produkte ist die Garantie im zweiten Jahr nach dem Kauf auf Mängel beschränkt, die zum Zeitpunkt des Kaufes bereits bestanden haben. Die TBW gibt für von ihren verkauften Geräten vorbehältlich der nachfolgenden Reparaturgarantie und vorbehältlich von Mängeln, die im Zeitpunkt des Kaufes bereits bestanden haben, keine Gewährleistungen und keine Garantien ab. Im Falle einer Gewährleistungspflicht ist die Wandelung ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, ein gekauftes Gerät umgehend zu prüfen und Mängel sofort zu rügen. Bei Vorliegen eines Defekts, der vom Kunden sofort gerügt worden ist, hat die TBW bzw. der Hersteller die Wahl, das Gerät zu reparieren oder durch ein gleichwertiges Gerät zu ersetzen. Eine Wandelung des Vertrags ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die auf dem Gerät gespeicherten Daten zu sichern. Eine Haftung für verlorene Daten wird ausgeschlossen. Auf ersetzten oder reparierten Geräten besteht eine Garantie von 3 Monaten, falls die ursprüngliche Garantiefrist des Herstellers nicht länger dauert und die Herstellergarantie keine andere Garantiefrist vorsieht. Von der Garantie ausgeschlossen ist die normale Abnützung des Gerätes, unsachgemässe Behandlung, Defekte verursacht durch äussere Einwirkungen (Gewalt, Sturz, Wasser, Feuchtigkeit, Hitze, Kälte, Malware, Viren etc.) sowie fehlende Kompatibilität mit technischen Infrastrukturen. Bei Eingriffen des Kunden in das Gerät erlischt der Anspruch auf Reparatur oder Umtausch.

9.8. Ratenzahlung

Haben die TBW und der Kunde für den Kauf eines Geräts eine Ratenzahlung vereinbart, lassen sich die Anzahl und Höhe der monatlichen Raten sowie eine allfällige Anzahlung der Kauf- und Ratenzahlungsvereinbarung entnehmen. Die monatlichen Raten werden der Rechnung für den Mobilfunkvertrag belastet. Das finanzierte Gerät ist im Eigentum des Kunden. Diebstahl, Verlust, Besitzesüberlassung oder Eigentumsübertragung am Gerät entbindet den Kunden nicht von der Erfüllung der Ratenzahlungsvereinbarung bzw. von der Bezahlung der Raten. Die Ratenzahlungsvereinbarung ist abhängig vom Bestand des damit verknüpften Mobilfunkvertrages. Der Kunde ist berechtigt, die ausstehenden Raten jederzeit auf einmal zu begleichen. Die Ratenzahlungsvereinbarung gilt als gekündigt, wenn der Kunde alle ausstehenden Raten bezahlt hat, der Kunde den Mobilfunkvertrag kündigt, die TBW den Mobilfunkvertrag oder die Ratenzahlungsvereinbarung aus einem wichtigen Grund kündigt, oder der Mobilfunkvertrag übertragen wird. Im Zeitpunkt der Kündigung noch nicht bezahlte Raten werden mit der Kündigung sofort zur Zahlung fällig. Die ordentliche Kündigung des Mobilfunkvertrages durch die TBW berührt eine im Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung noch laufende Ratenzahlungsvereinbarung nicht.

10. Spezielle Bedingungen zu IPTV

Die “Speziellen Bedingungen zu IPTV” gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Thurcom Dienstleistungen (“AGB”). Im Falle von Widersprüchen gehen sie den AGB Artikeln 1. bis 6. vor.

10.1. Betrieb

Der Betrieb von IPTV Produkten ist ausschliesslich mit der von den TBW zur Verfügung gestellten IPTV Set-Top-Box möglich. Die TBW stellen geeignete Endgeräte für die Nutzung zur Verfügung. Damit die IPTV Set-Top-Box angeschlossen werden kann, wird ein modernes HDTV taugliches TV Gerät mit einem HDMI Anschluss benötigt. Die TBW können keine Kompatibilität mit allen verfügbaren TV-Geräten garantieren. Der zuverlässige Betrieb kann nur gewährleistet werden, wenn die Endgeräte gemäss mitgelieferter Anleitung angeschlossen werden. Die IPTV Set-Top-Box nutzt die Bandbreite des Internetanschlusses. Der gleichzeitige Betrieb von mehreren IPTV Set-Top-Boxen und/oder gleichzeitiges surfen bzw. downloaden kann nicht gewährleistet werden.

10.2. Replay TV

Der Kunde kann die Sender, für welche er Replay TV wünscht, via IPTV Set-Top-Box oder über eine andere von den TBW zur Verfügung gestellten Variante, aktivieren. Die Aufzeichnung beginnt ab Aktivierung des entsprechenden Senders. Eine rückwirkende
Aktivierung ist ausgeschlossen. Die Replay TV Funktion steht nicht für alle Sender zur Verfügung und es besteht kein Anspruch auf eine lückenlose Aufzeichnung.

10.3. Aufnahmen

Aufgenommene Sendungen werden automatisch nach einem Jahr gelöscht.

10.4. Bezug von Pay-TV und „Video on Demand“ Diensten

Der Kunde kann Pay-TV Pakete und Video on Demand Inhalte, sofern im Angebot der TBW vorhanden, ausschliesslich über die IPTV SetTop-Box kaufen oder abonnieren. Eine telefonische oder schriftliche Bestellung ist nicht möglich. Pay-TV Pakete können ausschliesslich über die IPTV Set-Top-Box wieder gekündigt werden. Die Mindestbezugsdauer beträgt 30 Tage. Nach Ablauf kann ein Pay-TV Paket mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende eines Monates gekündigt werden.

11. Spezielle Bedingungen für Digital TV Zusatzpakete via DVB-C

Die “Speziellen Bedingungen Digital TV Zusatzpakete via DVB-C” gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Thurcom Dienstleistungen (“AGB”). Im Falle von Widersprüchen
gehen sie den AGB Artikeln 1. bis 6. vor.

11.1. Voraussetzung für die Nutzung

Damit die Digital TV Zusatzpakete genutzt werden können, ist ein DVB-C fähiges Empfangsgerät (TV oder Set-Top-Box) notwendig, welches vom Kunden selbst beschafft werden muss. Weiterhin wird eine Smartcard benötigt, welche von den TBW zur Verfügung gestellt wird. Für die Aufschaltung wird eine Gebühr von CHF 30.- verrechnet. Die Smartcard kann in jedem Empfangsgerät genutzt werden, welches den Verschlüsselungsstandard „CONAX“ unterstützt. Sollte ein Empfangsgerät diesen Standard nicht unterstützen, kann es in der Regel mit einem „CONAX“ CAM Modul erweitert werden, welche im Fachhandel oder bei den TBW gekauft werden können.

11.2. Mindestbezugsdauer und Kündigung

Die Mindestbezugsdauer für Digital TV Zusatzpakete beträgt 3 Monate. Nach Ablauf kann ein Zusatzpaket mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende gekündigt werden. Bei einer Kündigung bleibt die Smartcard im Eigentum des Kunden, die Rückerstattung einer Aufschaltgebühr oder eines Kaufpreises ist ausgeschlossen.

11.3. Leistungsübersicht

Die TBW können dem Kunden in geeigneter Form eine Leistungsübersicht über bestimmte oder alle Dienstleistungen zur Verfügung stellen, die er bei den TBW bezieht. Sofern der Kunde nicht innerhalb der auf der Leistungsübersicht genannten Frist und
Form eine Berichtigung von fehlerhaften Angaben verlangt, wird die Leistungsübersicht Vertragsbestandteil. Stellen die TBW ihrerseits fest, dass die Leistungsübersicht fehlerhaft ist, kann sie dem Kunden eine berichtigte Version zustellen.

12. Änderungen

12.1. Änderungen bei Preisen und Dienstleistungen

Die TBW behalten sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die besonderen Bedingungen und die Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen geben die TBW in geeigneter Form bekannt. Erhöhen die TBW Preise so, dass sie zu einer höheren
Gesamtbelastung des Kunden führen oder ändern die TBW eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderungen der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) sowie Preiserhöhungen von Drittanbietern (insbesondere bei Mehrwertdiensten) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung. Senken die TBW die Preise, können sie gleichzeitig allfällig vor der Preissenkung gewährte Rabatte anpassen.

12.2. Änderungen der AGB

Die TBW behalten sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Die TBW informieren die Kunden in geeigneter Weise vorgängig über für die Kunden nachteilige Änderungen. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderungen auf diesen Zeitpunkt hin den betroffenen Vertrag mit den TBW vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.

12.3. Inkrafttreten

Diese AGB treten per 01.03.2024 in Kraft und ersetzen alle früheren Versionen.

13. Gerichtstand und anwendbares Recht

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Wil SG. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.